Verlassenschaftsverfahren

Ihr Notar in Telfs für Verlassenschaftsverfahren

Nach dem Ableben einer Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Telfs oder einem anderen Ort in Österreich lag, leitet das örtliche Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren ein. Sein Zweck liegt darin, das Vermögen des Verstorbenen festzustellen, um es an dessen rechtmäßige Erben zu übertragen.

Gesamte Verfahrensabwicklung

Beim Verlassenschaftsverfahren übernimmt der Notar die Rolle des Gerichtskommissärs. Er ist für die gesamte Abwicklung zuständig und hilft den Erben bei der Eruierung der vorhandenen Vermögenswerte. Außerdem berät er sie hinsichtlich der Vermeidung allfälliger Steuern und Ausgaben im Einklang mit dem Gesetz und sucht nach einer Lösung, die eine optimale Aufteilung der Verlassenschaft ermöglicht.

Weitere Aufgaben rund um die Verlassenschaftsabwicklung

Das Verlassenschaftsverfahren endet mit der Überantwortung der Verlassenschaft an den/die Erben. Aber auch im Anschluss an das Verfahren gibt es für den Notar noch einiges zu erledigen. Dazu zählen beispielsweise die Berechnung und Abfuhr der anfallenden Steuern oder die Eintragung der Erben im Grundbuch. Gerne stehe ich Ihnen in meinem Notariat in Telfs in all diesen Belangen zur Verfügung.