Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Ihr Notar in Telfs für die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Als gesunder Mensch treffen Sie Entscheidungen des täglichen Lebens selbst. Ein Unfall oder eine Krankheit kann Ihnen diese Fähigkeit jedoch nehmen. In diesem Fall müssen andere für Sie entscheiden. Für solche Zwecke haben Sie in meinem Notariat in Telfs die Möglichkeit, eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Vorsorgevollmacht

Kraft einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer von Ihnen bestimmten Vertrauensperson die Befugnis ein, Ihre privaten und wirtschaftlichen Angelegenheiten in Ihrem Namen rechtswirksam für Sie zu erledigen. Diese Vollmachtserklärung wird im Regelfall erst wirksam, wenn Sie nicht mehr die Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen, um die Entscheidungen selbst zu treffen. Die Befugnisse des von Ihnen ernannten gesetzlichen Vertreters können Sie selbst definieren. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte Ihr vollstes Vertrauen genießt. In diesem Fall bildet die Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Alternative zur Sachwalterschaft. Zur rechtlichen Absicherung wird die Vorsorgevollmacht in der vom Österreichischen Notariat geführten ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) eingetragen.

Patientenverfügung

Im Rahmen einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, welche medizinischen Maßnahmen oder Behandlungen Sie bei Verlust Ihrer Einsatz- und Urteilsfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie muss den Erfordernissen des österreichischen Patientenverfügungsgesetzes entsprechen und bedarf eines vorangehenden ärztlichen Aufklärungsgesprächs. Gerne verzeichnen wir Ihre Patientenverfügung in unserem Patientenverfügungsregister in Telfs.