Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Ihr Notar in Telfs für die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Als gesunder Mensch treffen Sie Entscheidungen des täglichen Lebens selbst. Ein Unfall oder eine Krankheit kann Ihnen diese Fähigkeit jedoch nehmen. In diesem Fall müssen andere für Sie entscheiden. Für solche Zwecke haben Sie in meinem Notariat in Telfs die Möglichkeit, eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Vorsorgevollmacht

Kraft einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer von Ihnen bestimmten Vertrauensperson die Befugnis ein, Ihre privaten und wirtschaftlichen Angelegenheiten in Ihrem Namen rechtswirksam für Sie zu erledigen. Diese Vollmachtserklärung wird im Regelfall erst wirksam, wenn Sie nicht mehr die Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen, um die Entscheidungen selbst zu treffen. Die Befugnisse des von Ihnen ernannten gesetzlichen Vertreters können Sie selbst definieren. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte Ihr vollstes Vertrauen genießt. In diesem Fall bildet die Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Alternative zur Sachwalterschaft. Zur rechtlichen Absicherung wird die Vorsorgevollmacht in der vom Österreichischen Notariat geführten ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) eingetragen.

Patientenverfügung

Im Rahmen einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, welche medizinischen Maßnahmen oder Behandlungen Sie bei Verlust Ihrer Einsatz- und Urteilsfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie muss den Erfordernissen des österreichischen Patientenverfügungsgesetzes entsprechen und bedarf eines vorangehenden ärztlichen Aufklärungsgesprächs. Gerne verzeichnen wir Ihre Patientenverfügung in unserem Patientenverfügungsregister in Telfs.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.