Schenkung & Übergabe

Beratung bei Schenkung und Übergabe im Notariat in Telfs

Unter einer Schenkung versteht man die Überschreibung von Vermögen ohne Gegenleistung. Von Übergabe ist die Rede, wenn der Übergeber sich Gegenleistungen vorbehält, etwa in Form von Wohnrechten oder anderen Rechten, die der Absicherung des Übergebers dienen. In meinem Notariat in Telfs berate ich Sie fachkundig in allen Fragen des Schenkungs- und Übergaberechts.

Umfassende Beratung

Schenkungen und Übergaben finden meist im familiären Verband statt und berühren daher auch die erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche der Erben. Durch meine langjährige notarielle Tätigkeit kann ich Sie auch zu Auswirkungen und Gestaltungsvarianten dieser rechtlichen Vorgänge im Hinblick auf das Erbrecht beraten.

Leistungen im Bereich Schenkung und Übergabe

Bei einer Schenkung oder Übergabe von Immobilien nehme ich in meinem Notariat in Telfs für Sie den Eintrag ins Grundbuch vor. Begleitend dazu überprüfe ich den Grundbuchstand, erhebe die Flächenwidmung, verfasse und beurkunde den Vertrag, hole im Bedarfsfall alle grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen ein, berechne Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und eine allfällige Immobilienertragssteuer, nehme die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechts und allfälliger weiterer Rechte vor und kümmere mich um die Durchführung der Lastenfreistellung. Auch wenn es sich um keine Immobilie handelt, rate ich Ihnen dazu, im Falle einer Schenkung oder Übergabe notariellen Beistand einzuholen.