Mag. Klaus Albrecht – Öffentlicher Notar

Kaiserbergstraße 8 / 2. Stock, 6330 Kufstein  ·  +43 5372 94100  ·  kanzlei@notariat-albrecht.at

Der Notar für Ihre Angelegenheiten in Kufstein

Mag. Klaus Albrecht – Ihr öffentlicher Notar in Kufstein

Unsere Website wird gerade neu erstellt.

Bis dahin finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu unserem Notariat und unseren Leistungen. Für Fragen und Terminvereinbarungen erreichen Sie uns wie gewohnt unter +43 5372 94100 oder kanzlei@notariat-albrecht.at.

Durch unsere Tätigkeit wird bei zahlreichen wichtigen Rechtsangelegenheiten für Ihre rechtliche Sicherheit gesorgt. Unsere umfassende Fachkompetenz erstreckt sich über das gesamte Feld an notariellen Bereichen.

Die Erstellung von Dokumenten und mehr

Die Zahl der rechtlichen Bereiche, zu denen wir Sie beraten und betreuen, ist natürlich wesentlich umfangreicher, als es in der Übersicht unten aufgelistet werden kann. So kümmern wir uns unter anderem darum, dass alle nötigen Dokumente für Sie erstellt werden, wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder wenn Sie Ihren Kinderwunsch mit medizinischer Hilfe verwirklichen wollen. Wir nehmen auch Einsicht ins Firmenbuch oder Grundbuch, um Registrierungen vorzunehmen und übernehmen die Abhandlungen von Hauptversammlungen.

Unsere Beratung zu Verträgen und weiteren Schriftstücken

Das sogenannte ‚Juristendeutsch‘ bedient sich zahlreicher Formulierungen, die für Nicht-Juristen oft nur schwer verständlich sind. Daher nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie, denn uns ist es wichtig, dass Sie jeden Vertrag – oder ein anderes Dokument – mit allen Klauseln verstehen. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen alle Fragen, die Sie dazu haben, denn wir möchten, dass Sie über sämtliche Informationen verfügen und die möglichen Konsequenzen Ihrer Entscheidungen kennen, bevor Sie eine rechtlich verbindliche Unterschrift leisten.

Von der Beglaubigung bis zur Unternehmensübergabe

Damit Sie eine erste Beratung erhalten, bieten wir Ihnen ein kostenloses erstes Gespräch an. Dadurch erfahren Sie, welche Schritte für eine Firmengründung oder Umgründung notwendig sind, die Unterschiede zwischen den Gesellschaftsformen oder Details zu Übergaben. Im Zuge unserer Tätigkeit sorgen wir diskret dafür, dass Ihr Testament in jeder einzelnen Formulierung rechtsgültig ist und helfen Ihnen beim Erstellen und Registrieren von Ihrer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Und natürlich beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf den Kopien von Dokumenten – dafür müssen Sie nicht einmal einen Termin vereinbaren.

Ihre rechtliche Sicherheit

Gerne können Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Sie erreichen uns unter +43 5372 94100 oder per E-Mail an kanzlei@notariat-albrecht.at.

Termin vereinbaren

Leistungen in meinem Notariat in Kufstein

Gerne setze ich mein Fachwissen und meine Kompetenzen für Sie ein. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Leistungen in meinem Notariat in Kufstein.

Unternehmensrecht

Von der Neugründung bis zur Unternehmensübertragung – ich berate Sie in allen unternehmensrechtlichen Fragen objektiv und unparteiisch.

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zählt zu den wichtigsten Aufgabengebieten jedes Notars. Ob Neugründung, betriebsrechtliche Fragen oder Unternehmensüberschreibung, ich stehe Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten als erfahrener und neutraler Berater zur Seite.

Rechtsform und Rechtsstruktur

Die Wahl der jeweiligen Rechtsform (GmbH, AG, KG etc.) richtet sich nach Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Als Notar übernehme ich für Sie sowohl die Gründung als auch den Eintrag der jeweiligen Rechtsträger ins Firmenbuch und unterstütze Sie im Fall von Änderungen. Ebenso sollte die Rechtsstruktur Ihres Unternehmens wohl durchdacht sein und eine Vorsorge für den Krisenfall mitberücksichtigen. Ich helfe Ihnen bei der Erstellung der Gründungsurkunden nach Ihren individuellen Ansprüchen.

Leistungen auf dem Gebiet des Unternehmensrechts

Meine Leistungen auf dem Gebiet des Unternehmensrechts umfassen alle Fragen der Betriebsgründung, Gesellschafts- und Abtretungsverträge, Unternehmenskaufverträge und Übergaben innerhalb der Familie, die Beurkundung von Generalversammlungen, die Umgründung von Rechtsträgern sowie das Erstellen von Firmenbucheinträgen jeder Art. Dank eines direkten Zugangs zum elektronischen Firmenbuch kann ich jederzeit alle rechtlichen Daten der in Österreich eingetragenen Unternehmen abrufen.

Beurkundung & Beglaubigung

Sicherheit durch notariellen Beistand – notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind rechtskräftige Dokumente.

Als Ihr Notar in Kufstein erstelle ich Notariatsakte mit Beglaubigungen und Beurkundungen. Da ich dabei einer besonderen Aufklärungs- und Informationspflicht im Interesse und zum Schutz der jeweiligen Parteien unterliege, haben diese Akte eine hohe Beweiskraft.

Notarielle Beurkundung

In einem Notariatsakt beurkundete Leistungsverpflichtungen können sofort vollstreckbar gemacht werden. In einem solchen Fall ist der Notariatsakt gleichbedeutend mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil oder gerichtlichen Vergleich. Etliche Rechtsangelegenheiten wie etwa bestimmte Vereinbarungen in Ehe- und Schenkungsverträgen bedürfen eines Notariatsaktes, um rechtlich wirksam zu werden.

Notarielle Beglaubigung

Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung in meinem Notariat in Kufstein bestätigt die Echtheit einer in meiner Anwesenheit geleisteten Unterschrift einer Partei sowie die Firmazeichnung einer juristischen Person. Um die Identität glaubhaft zu machen, muss die jeweilige Partei einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Ferner muss ich sie als Notar im öffentlichen Register finden. Manche Rechtsgeschäfte verlangen zwingend eine beglaubigte Unterschrift, etwa sämtliche Grundbuch-Urkunden. Bei Bedarf kann eine beglaubigte Kopie vom Original angefertigt werden, deren vollinhaltliche Übereinstimmung ich als Notar bestätige.

Immobilien

Sicherheit für Käufer und Verkäufer – als Notar unterstütze ich Sie in allen Fragen der Abwicklung des Immobilienkaufs und richte ein Treuhandkonto für Sie ein.

Bei Immobilientransaktionen geht es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer in der Regel um einen hohen Geldwert. Als Ihr Notar in Kufstein bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragen.

Errichtung eines Kaufvertrags

Bereits vor Errichtung des Kaufvertrags erhebe ich für Sie Grundbuchstand, Eigentumsverhältnisse und Lastenstand des Grundstücks. Fallweise sind zudem die Grundstückswidmung, bestehende Bebauungspläne, der Zustand der Erschließung durch Versorgungsleistungen, die Zufahrtsrechte etc. zu prüfen. Besteht Einigkeit zwischen den Parteien, erstelle ich den Kaufvertrag, der sowohl die Hauptleistungspflichten (Eigentumsübertragung und Kaufpreisbezahlung) als auch die weiteren den Vorgang betreffenden Pflichten enthält.

Sichere Bezahlungsabwicklung durch Treuhandkonto

Um eine sichere Bezahlungsabwicklung zu gewährleisten, empfehle ich Ihnen eine treuhändische Abwicklung in meinem Notariat in Kufstein. Dabei ergeht der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto. Als Verkäufer haben Sie auf diese Weise die Sicherheit, bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen den vollen Kaufpreis zu erhalten. Als Käufer können Sie wiederum sichergehen, dass der Kaufpreis erst ausbezahlt wird, wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch aufscheinen. Eine zusätzliche gesetzliche Absicherung bildet der vorgeschriebene Eintrag jeder Treuhandschaft im notariellen Treuhandregister. Durch meine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet garantiere ich Ihnen eine reibungslose Abwicklung aller Immobilienan- und -verkäufe und somit ein höchstes Maß an Sicherheit.

Familienrecht

Verbindliche Regelungen, sichere Zukunft – mit Ehe-, Adoptions- und Partnerschaftsverträgen sorgen Sie für klare Verhältnisse in Ihrem Miteinander.

Durch klare und verbindliche Regelungen lassen sich viele Familien- und Ehestreitigkeiten verhindern. Ich unterstütze Sie in meinem Notariat in Kufstein bei der Erstellung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen, bei der Vorbereitung von Scheidungsverfahren, in Obsorge- und Unterhaltsfragen, in Fragen des Adoptionsrechts und bei der Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens bzw. ehelicher Ersparnisse.

Ehe- und Partnerschaftsverträge

Ehe- und Partnerschaftsverträge regeln das Ehegüterrecht, den Unterhalt sowie die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung. Auch die Frage nach der Obsorge gemeinsamer Kinder sollte vorab geklärt werden. Sollten Ihnen die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen unzureichend erscheinen, kann der Vertrag an Ihre Wünsche angepasst werden. Klare Vereinbarungen sorgen letztendlich dafür, dass Ehen und Partnerschaften lange Bestand haben, sodass von den getroffenen Vereinbarungen kein Gebrauch gemacht werden muss.

Adoption und Adoptionsrecht

Bei der Adoption (Annahme eines Kindes) muss ein Vertrag zwischen Adoptierendem und dem Adoptivkind erstellt werden. Ich kann diesen Vorgang in meinem Notariat in Kufstein für Sie erledigen und bringe nach Vorlage der erforderlichen Urkunden den Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Bezirksgericht ein.

Schenkung & Übergabe

Von der Grundbuchstandermittlung bis zur Rechtsberatung – ich unterstütze Sie in allen Fragen rund um Schenkung und Übergabe.

Unter einer Schenkung versteht man die Überschreibung von Vermögen ohne Gegenleistung. Von Übergabe ist die Rede, wenn der Übergeber sich Gegenleistungen vorbehält, etwa in Form von Wohnrechten oder anderen Rechten, die der Absicherung des Übergebers dienen. In meinem Notariat in Kufstein berate ich Sie fachkundig in allen Fragen des Schenkungs- und Übergaberechts.

Umfassende Beratung

Schenkungen und Übergaben finden meist im familiären Verband statt und berühren daher auch die erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche der Erben. Durch meine langjährige notarielle Tätigkeit kann ich Sie auch zu Auswirkungen und Gestaltungsvarianten dieser rechtlichen Vorgänge im Hinblick auf das Erbrecht beraten.

Leistungen im Bereich Schenkung und Übergabe

Bei einer Schenkung oder Übergabe von Immobilien nehme ich in meinem Notariat in Kufstein für Sie den Eintrag ins Grundbuch vor. Begleitend dazu überprüfe ich den Grundbuchstand, erhebe die Flächenwidmung, verfasse und beurkunde den Vertrag, hole im Bedarfsfall alle grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen ein, berechne Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und eine allfällige Immobilienertragssteuer, nehme die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechts und allfälliger weiterer Rechte vor und kümmere mich um die Durchführung der Lastenfreistellung. Auch wenn es sich um keine Immobilie handelt, rate ich Ihnen dazu, im Falle einer Schenkung oder Übergabe notariellen Beistand einzuholen.

Erbrecht & Testament

Erbstreitigkeiten vermeiden – mit einem klar und rechtswirksam formulierten Testament vermeiden Sie Auseinandersetzungen und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille geltend wird.

Haben Sie vor Ihrem Tod kein Testament erstellt, regelt das Gesetz die Erbfolge. In einem Testament können Sie selbst festschreiben lassen, wer welche Vermögensanteile bekommt. Ich berate Sie in meinem Notariat in Kufstein bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und weise Sie gegebenenfalls auch auf Fallstricke und Einschränkungen hin, die bei der Erstellung eines Testaments zu beachten sind.

Was ist beim Verfassen eines Testaments zu beachten?

Ein gutes Testament stellt sicher, dass Ihrem letzten Willen nach Ihrem Tod entsprochen wird, und hilft dabei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Dazu sollten Sie zunächst die gesetzlich vorgesehene Erbfolge kennen und wissen, welche Bedeutung zu Lebzeiten abgeschlossene Schenkungen hinsichtlich der Erb- und Pflichtteilsansprüche spielen. Natürlich ist es auch hilfreich, die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen. Ich berate Sie in allen diesen Fragen und helfe Ihnen dabei, Ihren letzten Willen juristisch korrekt und unmissverständlich ohne formale Mängel niederzuschreiben. Um allfällige Auseinandersetzungen zwischen den Erben zu vermeiden, kläre ich Sie auch über die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Pflichtteilsverzicht und Anrechnung auf.

Notarielle Verwahrung

Ihr Testament wird nach dessen Erstellung notariell verwahrt. Eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister gewährleistet dessen sichere Auffindung nach Ihrem Tod.

Sie haben noch Fragen zum Erbrecht? Dann stehe ich Ihnen in meinem Notariat in Kufstein jederzeit gerne zur Verfügung.

Verlassenschaftsverfahren

Der Notar als Gerichtskommissär – ich kümmere mich um die gesamte Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens und stehe Ihnen auch danach noch mit Rat und Tat zur Seite.

Nach dem Ableben einer Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Kufstein oder einem anderen Ort in Österreich lag, leitet das örtliche Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren ein. Sein Zweck liegt darin, das Vermögen des Verstorbenen festzustellen, um es an dessen rechtmäßige Erben zu übertragen.

Gesamte Verfahrensabwicklung

Beim Verlassenschaftsverfahren übernimmt der Notar die Rolle des Gerichtskommissärs. Er ist für die gesamte Abwicklung zuständig und hilft den Erben bei der Eruierung der vorhandenen Vermögenswerte. Außerdem berät er sie hinsichtlich der Vermeidung allfälliger Steuern und Ausgaben im Einklang mit dem Gesetz und sucht nach einer Lösung, die eine optimale Aufteilung der Verlassenschaft ermöglicht.

Weitere Aufgaben rund um die Verlassenschaftsabwicklung

Das Verlassenschaftsverfahren endet mit der Überantwortung der Verlassenschaft an den/die Erben. Aber auch im Anschluss an das Verfahren gibt es für den Notar noch einiges zu erledigen. Dazu zählen beispielsweise die Berechnung und Abfuhr der anfallenden Steuern oder die Eintragung der Erben im Grundbuch. Gerne stehe ich Ihnen in meinem Notariat in Kufstein in all diesen Belangen zur Verfügung.

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Vorsorge für Unglücke und Krankheitsfälle – mit Erteilung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre privaten und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Ernstfall ausschließlich von der ernannten Vertrauensperson erledigt werden.

Als gesunder Mensch treffen Sie Entscheidungen des täglichen Lebens selbst. Ein Unfall oder eine Krankheit kann Ihnen diese Fähigkeit jedoch nehmen. In diesem Fall müssen andere für Sie entscheiden. Für solche Zwecke haben Sie in meinem Notariat in Kufstein die Möglichkeit, eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Vorsorgevollmacht

Kraft einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer von Ihnen bestimmten Vertrauensperson die Befugnis ein, Ihre privaten und wirtschaftlichen Angelegenheiten in Ihrem Namen rechtswirksam für Sie zu erledigen. Diese Vollmachtserklärung wird im Regelfall erst wirksam, wenn Sie nicht mehr die Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen, um die Entscheidungen selbst zu treffen. Die Befugnisse des von Ihnen ernannten gesetzlichen Vertreters können Sie selbst definieren. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte Ihr vollstes Vertrauen genießt. In diesem Fall bildet die Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Alternative zur Sachwalterschaft. Zur rechtlichen Absicherung wird die Vorsorgevollmacht in der vom Österreichischen Notariat geführten ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) eingetragen.

Patientenverfügung

Im Rahmen einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, welche medizinischen Maßnahmen oder Behandlungen Sie bei Verlust Ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie muss den Erfordernissen des österreichischen Patientenverfügungsgesetzes entsprechen und bedarf eines vorangehenden ärztlichen Aufklärungsgesprächs. Gerne verzeichnen wir Ihre Patientenverfügung in unserem Patientenverfügungsregister in Kufstein.

Kontakt

Mag. Klaus Albrecht
Öffentlicher Notar
Kaiserbergstraße 8 / 2. Stock
6330 Kufstein
Tel.: +43 5372 94100
E-Mail: kanzlei@notariat-albrecht.at

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Öffnungszeiten

Montag08:00 – 12:0013:00 – 17:00
Dienstag08:00 – 12:0013:00 – 17:00
Mittwoch08:00 – 12:0013:00 – 17:00
Donnerstag08:00 – 12:0013:00 – 17:00
Freitag08:00 – 12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Gerne können Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

E-Mail schreiben
Impressum

Impressum

Mag. Klaus Albrecht
Kaiserbergstraße 8 / 2. Stock
6330 Kufstein
+43 5372 94100
kanzlei@notariat-albrecht.at
Vollständiger Firmenname
Mag. Klaus Albrecht
UID-Nummer
ATU5770308
Rechtsform
Einzelunternehmen
Juristische Person
Mag. Klaus Albrecht
Aufsichtsbehörde
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
1070 Wien, Museumstraße 7
Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit(en)
Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg
6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3
Berufsrechtliche Vorschriften
Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871 in der jeweils geltenden Fassung
Bundesgesetz vom 11.11.1970, BGBl. 343 über die Tätigkeit der Notare als Beauftragte des Gerichts im Verfahren außer Streitsachen (Gerichtskommissärsgesetz – GKG) in der jeweils geltenden Fassung
abrufbar unter www.ris.bka.gv.at

Haftungsausschluss

Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (Links), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/odr finden.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Diese Website setzt keine Cookies, verwendet keine Analyse- oder Tracking-Dienste und bindet keine externen Inhalte ein. Es werden keine personenbezogenen Daten über die Website erhoben.

Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens und zur Abwicklung des Mandats. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung) sowie unsere berufsrechtlichen Verpflichtungen als Notariat.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Wenden Sie sich dazu bitte an kanzlei@notariat-albrecht.at. Beschwerden können Sie an die österreichische Datenschutzbehörde richten (www.dsb.gv.at).

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO: Mag. Klaus Albrecht, Kaiserbergstraße 8 / 2. Stock, 6330 Kufstein.