Beurkundung & Beglaubigung

Beglaubigungen und Beurkundungen im Notariat in Telfs

Als Ihr Notar in Telfs erstelle ich Notariatsakte mit Beglaubigungen und Beurkundungen. Da ich dabei einer besonderen Aufklärungs- und Informationspflicht im Interesse und zum Schutz der jeweiligen Parteien unterliege, haben diese Akte eine hohe Beweiskraft.

Notarielle Beurkundung

In einem Notariatsakt beurkundete Leistungsverpflichtungen können sofort vollstreckbar gemacht werden. In einem solchen Fall ist der Notariatsakt gleichbedeutend mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil oder gerichtlichen Vergleich. Etliche Rechtsangelegenheiten wie etwa bestimmte Vereinbarungen in Ehe- und Schenkungsverträgen bedürfen eines Notariatsaktes, um rechtlich wirksam zu werden.

Notarielle Beglaubigung

Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung in meinem Notariat in Telfs bestätigt die Echtheit einer in meiner Anwesenheit geleisteten Unterschrift einer Partei sowie die Firmazeichnung einer juristischen Person. Um die Identität glaubhaft zu machen, muss die jeweilige Partei einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Ferner muss ich sie als Notar im öffentlichen Register finden. Manche Rechtsgeschäfte verlangen zwingend eine beglaubigte Unterschrift, etwa sämtliche Grundbuch-Urkunden. Bei Bedarf kann eine beglaubigte Kopie vom Original angefertigt werden, deren vollinhaltliche Übereinstimmung ich als Notar bestätige.

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